Barrierefreiheitserklärung gemäß § 2 BFSG
Die Erath & Partner • Wirtschaftstreuhand- u. Steuerberatungs-GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von Unternehmen (Barrierefreiheitsgesetz – BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von Alter, körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, technischen Möglichkeiten oder sozialen Voraussetzungen – einen gleichwertigen Zugang zu den auf unserer Website bereitgestellten Informationen und Services zu ermöglichen.
Die technische Umsetzung orientiert sich an den internationalen Standards der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Zu den Grundprinzipien dieser Richtlinien zählen:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte sollen für alle Sinne zugänglich sein, etwa durch ausreichende Farbkontraste, Textalternativen für Bilder oder klare Strukturierung.
Bedienbarkeit: Die Navigation und Nutzung der Website soll sowohl mit der Maus als auch vollständig per Tastatur oder assistiven Technologien möglich sein.
Verständlichkeit: Texte und Interaktionen werden klar, verständlich und konsistent formuliert, sodass sie auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zugänglich sind.
Robustheit: Die Inhalte der Website sind so gestaltet, dass sie mit einer Vielzahl von Geräten, Browsern und Hilfsmitteln kompatibel sind.
Diese Website wurde unter Berücksichtigung dieser Prinzipien entwickelt und regelmäßig überprüft. Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass bestimmte Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind – etwa bei eingebetteten Drittanbieter-Diensten, älteren PDF-Dokumenten oder dynamischen Formularen.
Wir arbeiten laufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, sowie zukünftige Inhalte barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit verstehen wir als kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Kontakt und Feedback zur Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website haben, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren:
Erath & Partner • Wirtschaftstreuhand- u. Steuerberatungs-GmbH
6870 Bezau, Bahnhof 740
Telefon: +43 5514 31380
E-Mail: kanzlei@erathundpartner.at
Betreff: „Barrierefreiheit der Website“
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und eine individuelle Lösung zu finden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der Antwort aus dem oben genannten Kontakt nicht zufrieden sind, haben Sie gemäß § 14 BFSG die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einzureichen. In Österreich ist dies:
Sozialministeriumservice – Beschwerdestelle für Barrierefreiheit
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Telefon: +43 1 711 00-862202
E-Mail: barrierefreiheit@sozialministeriumservice.at
Website: https://www.sozialministeriumservice.at
FAQ
Barrierefreiheit unserer Website
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – uneingeschränkt genutzt werden können. Dazu zählen z. B. die Nutzung per Tastatur statt Maus, klare Kontraste, Vorlesbarkeit durch Screenreader sowie verständliche Inhalte.
An welche gesetzlichen Vorgaben hält sich Ihre Website?
Unsere Website wurde nach den Richtlinien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Konformitätsstufe AA gestaltet. Darüber hinaus berücksichtigen wir die Anforderungen des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BFSG), das seit 2023 für Unternehmen verbindlich ist.
Was kann ich tun, wenn ich Barrieren auf Ihrer Website feststelle?
Sollten Ihnen Inhalte oder Funktionen unserer Website nicht barrierefrei zugänglich sein, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon – wir nehmen Ihre Hinweise ernst und bemühen uns um eine rasche Lösung.
Gibt es eine offizielle Stelle für Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit?
Ja. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle für Barrierefreiheit im Sozialministeriumservice wenden. Diese prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und unterstützt bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


